Nutzungsreglement

Nutzungsreglement für den Leitfaden für öffentliche Beschaffungen (TRIAS)

Version 1.0, gültig ab 23. November 2022

Ingress

1. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) – nachfolgend Herausgeberin genannt – erlässt im Zusammenhang mit dem TRIAS-Leitfaden folgende Nutzungsbestimmungen betreffend die Informationen und Instrumente, welche auf TRIAS veröffentlicht werden.

2. Das vorliegende Nutzungsreglement enthält Nutzungsbestimmungen für die Nutzung der Informationen und Instrumente auf TRIAS. Das Nutzungsreglement ist für alle Benutzenden von TRIAS in der jeweils aktuell publizierten Fassung gültig.

3. Durch die Benutzung von TRIAS akzeptieren die Benutzenden die aktuell publizierten Nutzungsbestimmungen.

Art. 1 Zweckbestimmung, Autorenschaft und Aufgabenbereich

1. Mit einem gemeinsamen Beschaffungsleitfaden für alle föderalen Ebenen soll die einheitliche Einführung und der einheitliche Vollzug des revidierten Beschaffungsrechts sichergestellt werden. Die Herausgeberin bietet mit TRIAS unter www.trias.swiss diesen Leitfaden für öffentliche Beschaffungen an. Die Autorenschaft für TRIAS liegt bei der Herausgeberin. TRIAS entstand unter dem beratenden Beizug von Strategieorganen und Praktikern aus folgenden Bereichen: Bund (vertreten durch die Beschaffungskonferenz des Bundes [BKB], die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren [KBOB] und das Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund [KBB]), Kantone, Städte (Schweizerischer Städteverband SSV) und Gemeinden (Schweizerischer Gemeindeverband, SGV).

2. Die öffentlichen Beschaffungsstellen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie weitere dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehenden Auftraggebern finden auf TRIAS Informationen und Instrumente zum öffentlichen Beschaffungswesen.

3. TRIAS regt zudem den Austausch von Fragen rund um öffentliche Beschaffungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von weiteren dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehenden Auftraggebern an.

Art. 2 Verantwortung – Herausgeberin, Benutzende

1. Die Herausgeberin übernimmt hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der publizierten Informationen und Instrumente keine Gewährleistung oder Verantwortung. Die Herausgeberin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Informationen auf TRIAS zu ändern, zu löschen oder nicht mehr zu veröffentlichen und ist nicht verpflichtet, die enthaltenen Informationen zu aktualisieren.

2. Haftungsansprüche gegenüber der Herausgeberin wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen und Instrumente, durch fehlerhafte Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.

3. Der Zugriff und die Nutzung der auf TRIAS enthaltenen Verweise und Links auf Webseiten Dritter erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzenden. Die Herausgeberin erklärt hiermit ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten hat. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Webseiten liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten.

4. Die Verwendung der publizierten Inhalte auf TRIAS liegt in der alleinigen Verantwortung der Benutzenden.

Art. 3 Benutzende und Nutzungsumfang

1. Die auf TRIAS publizierten Informationen und Instrumente stehen allen Benutzenden unter den Bedingungen dieses Nutzungsreglements kostenlos zur Verfügung.

2. Die Benutzenden von TRIAS dürfen die Informationen und Instrumente verbreiten und öffentlich zugänglich machen, Abwandlungen und Bearbeitungen anfertigen sowie kommerziell oder nicht kommerziell nutzen. Dabei müssen Sie einen Link zu TRIAS als Quelle und die Herausgeberin als Autorin nennen.

3. Die Nutzung der Informationen und Instrumente ist im Rahmen des vorliegenden Nutzungsreglements (insbesondere der Zweckbestimmung) gestattet und darf nicht gegen geltendes Recht verstossen. Nur durch die Nutzung der Informationen und Instrumente darf nicht der Eindruck vermittelt oder dafür geworben werden, dass eine Anwendung oder ein Dienst Dritter die Bewilligung oder Unterstützung der Herausgeberin hat.

4. Dieser Artikel gilt nicht für Informationen und Instrumente ausserhalb von TRIAS, auf welche TRIAS einen Link zur Verfügung stellt. Die Benutzenden klären mit den jeweiligen Organisationen ab, in welchem Umfang Informationen und Instrumente ausserhalb von TRIAS genutzt werden können.

Art. 4 Datenschutz

1. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen eidgenössischen Datenschutzgesetzes (SR 235.1).

2. Die im Zusammenhang mit der Benutzung von TRIAS erhobenen Personendaten oder Profilingdaten und deren Bearbeitung durch die Herausgeberin werden in den separaten Datenschutzbestimmungen geregelt.

Art. 5 Gebühren

1. Für die Nutzung der auf TRIAS publizierten Informationen und Instrumente werden keine Gebühren erhoben.

2. Für die Bereitstellung von Informationen und Instrumenten bezahlt die Herausgeberin keine Entschädigungen.

Art. 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Art. 7 Inkrafttreten

Dieses Nutzungsreglement tritt am 23. November 2022 in Kraft und gilt bis zu dessen Aktualisierung oder Widerruf.

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