Änderungshistorie
Änderungen im TRIAS-Leitfaden
| Datum | Seite | Änderungen |
|---|---|---|
| 29.07.2026 | Grundlagen und Einführung → Beschaffungsziele und Verfahrensgrundsätze → Vertraulichkeit von Informationen | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Das Vertraulichkeitsprinzip soll auch nicht durch Einlegen eines Rechtsmittels umgangen werden können. Deshalb besteht grundsätzlich auch im Rechtsmittelverfahren kein Anspruch auf Einsicht in Offertunterlagen von Konkurrenten. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens findet das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes (BGÖ) grundsätzlich Anwendung, wobei auch nach diesem Gesetz Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu wahren sind (Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ).Nach Abschluss des Vergabeverfahrens können Zugangs- und Auskunftsansprüche gestützt auf die kantonale Öffentlichkeitsgesetzgebung bestehen, wobei auch dort in der Regel Vorbehalte für Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse gelten.» |
| 29.07.2026 | Schritt 3: Wahl und Ablauf des Beschaffungsverfahrens → 3.5 Checklisten → Einladungsverfahren (Checkliste) | Änderung der Titel von Ziff. 2 und 3:
Vorher:
Nachher: |
Ziff. 3 um Text ergänzt:
«Die Einladung und Einladungsunterlagen sind nicht durch Beschwerde anfechtbar. Diesbezügliche Beanstandungen können erst im Rechtsmittel gegen ein zulässiges Beschwerdeobjekt (Art. 53 Abs. 1 BöB/IVöB; i.d.R. Zuschlag) vorgetragen werden.»
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| 29.07.2026 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.1 Übersicht → Begriffe «Ausschreibung» und «Ausschreibungsunterlagen» → «Ausschreibungsunterlagen» → Mindestangaben | Neuer Querverweis hinzugefügt:
Empfehlung des FöB-Vorstandes zur elektronischen Signatur bei der Online-Angebotseingabe (28.1.2025) |
| 29.07.2026 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.3 Leistungsbeschrieb und technische Spezifikationen, Ausgestaltung → Nachhaltigkeit | Vorher:
Nachher: |
| 29.07.2026 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.4 Zuschlagskriterien, Gewichtung, Ablauf der Angebotsevaluation → Preis- und Qualitätskriterien, neue Vergabekultur | Letzter Absatz um Text ergänzt:
«Auch bei komplexen Beschaffungen soll der Preis gemäss bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts jedoch im Umfang von mindestens 20 % Berücksichtigung finden.» |
Neuer Querverweis hinzugefügt:
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| 29.07.2026 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.6 Zuschlagskriterien, Gewichtung, Ablauf der Angebotsevaluation → Ausschreibungsunterlagen → Besonderheiten im Einladungsverfahren | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Die Einladung und Einladungsunterlagen sind nicht durch Beschwerde anfechtbar. Diesbezügliche Beanstandungen können erst im Rechtsmittel gegen ein zulässiges Beschwerdeobjekt (Art. 53 Abs. 1 BöB/IVöB; i.d.R. Zuschlag) vorgetragen werden.» |
| 29.07.2026 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Prüfung der Angebote im offenen und selektiven Verfahren | Änderung des Titels:
Vorher:
Nachher: |
| 29.07.2026 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Prüfung der Angebote im offenen und selektiven Verfahren → Eignungsprüfung | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Bei der Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens ist zu berücksichtigen, dass unter präqualifizierten Anbieterinnen zunächst kein schutzwürdiges Interesse besteht, sich gegenseitig die Eignung abzusprechen. Solche Rügen könnten aber in einem späteren Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlagsentscheid vorgebracht werden.» |
| 29.07.2026 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.3 Ausschluss und Abbruch → Ausschlussgründe (exemplarisch): Art. 44 Abs. 1 BöB/IVöB | Neuer Listenpunkt mit Querverweisen hinzugefügt:
«Nichtbeheben von IT-Schwachstellen: Erhält das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Kenntnis von einer IT-Schwachstelle, so informiert es umgehend die Herstellerin der betroffenen Hard- oder Software, setzt ihr zur Behebung der Schwachstelle eine angemessene Frist. Eine Missachtung der Frist kann beschaffungsrechtlich sanktioniert werden.
Querverweise |
Ergänzen und anpassen der Beispiele:
Vorher:
Nachher: | ||
| 29.07.2026 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.4 Rechtsmittelverfahren → Welche Verfügungen sind mit Beschwerde anfechtbar? → Rolle der Auftraggeberin | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Die Instruktions- und Entscheidungszuständigkeit liegt bei der Beschwerdeinstanz (sog. Devolutiveffekt). Die Auftraggeberin kann im hängigen Beschwerdeverfahren nur dann eine neue Verfügung erlassen, wenn damit dem Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin entsprochen wird. Andernfalls ist diese als Antrag der Auftraggeberin im Beschwerdeverfahren zu betrachten.» |
| 29.07.2026 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.4 Rechtsmittelverfahren → Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab? → Was hat die Gewährung der aufschiebenden Wirkung zur Folge? | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Bei dringend benötigten Teilleistungen kann die Beschwerdeinstanz die aufschiebende Wirkung auch nur teilweise gewähren und der Vergabestelle dadurch einen (z.B. volumenmässig und/oder zeitlich) beschränkten Vorbezug erlauben.» |
| 29.07.2026 | Schritt 7: Abschluss und Umsetzung des Vertrags, Sanktionen → 7.1 Vertragsabschluss → Abschlusserlaubnis → Dokumentation | Neuer Querverweis hinzugefügt:
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| 29.07.2026 | Schritt 7: Abschluss und Umsetzung des Vertrags, Sanktionen → 7.1 Vertragsabschluss → Abschlusserlaubnis → Bei fehlendem oder abgelehntem Gesuch um aufschiebende Wirkung | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Die Auftraggeberin darf einen Beschaffungsvertrag bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich grundsätzlich frühestens nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen den Zuschlagsentscheid (20 Tage nach Eröffnung) zuzüglich einer Frist von 5 Arbeitstagen abschlies-sen. Bei Aufträgen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs darf ein Vertrag mit der berücksichtigten Anbieterin nach erfolgtem Zu-schlag abgeschlossen werden. Wird der Vertrag hingegen verfrüht abgeschlossen, droht in einem Beschwerdeverfahren die ge-richtliche Anweisung, den verfrüht abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen und gegebenenfalls rückabzuwickeln. Vgl. dazu auch Schritt 6.4 Rechtsmittelverfahren → Wie entscheidet die Beschwerdeinstanz über die Beschwerde → Was geschieht, wenn der Vertrag mit der Anbieterin bereits abgeschlossen ist?» |
| 29.07.2026 | Schritt 7: Abschluss und Umsetzung des Vertrags, Sanktionen → 7.4 Vertragsübertragung und vorzeitige Beendigung → Mögliche Gründe/Beispiele | Neuer Listenpunkt hinzugefügt:
«Wenn die Zuschlagsempfängerin während der Leistungserbringung wegfällt, ist der Zuschlag für den (Rest-)Auftrag neu zu vergeben, allenfalls nach vorgängigem Verfahrensabbruch und Neuausschreibung. Beachte dazu die Ausführungen im Schritt 7.1 Vertragsabschluss, Widerruf: Rechtsfolge: Rückkehr ins Vergabeverfahren.» |
| 01.05.2025 | Grundlagen und Einführung → Vergabeverfahren und –instrumente → Verfahrensarten | Satz an Anfang vor Aufzählung verschoben:
«Wie dargelegt, kennt das Beschaffungsrecht vier gesetzlich vorgesehene Vergabeverfahren. Die einzelnen Verfahren können wie folgt kurz umrissen werden:» |
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.2 Wer beschafft? → Einschränkungen → Ausnahmen von der vollumfänglichen Unterstellung des öffentlichen Beschaffungsrecht | Absatz um Text ergänzt:
«Sie müssen das öffentliche Beschaffungsrecht aber nur anwenden, wenn ein Auf-trag einen funktionalen Zusammenhang mit dem Kernbereich aufweist. Dies ist dann der Fall, wenn mit der konkreten Beschaffung die Kerntätigkeit effizienter erfüllt werden kann.» |
Beispiel um Text ergänzt:
«Aber: Im Sektor Flughafeneinrichtung ist die Zürich Flughafen AG infolge Rechts-wahl dem BöB unterstellt. Bei der Beschaffung von Heizungs- und Kälteanlagen für Retail- und Gastronomieflächen am Flughafen Zürich ist das BöB anwendbar.» | ||
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.3 Was soll beschafft werden? → Geht es um die Übertragung öffentlicher Aufgaben und Verleihung von Konzessionen gemäss Art. 9 BöB/IVöB? → Prüfschema | Absatz um Text ergänzt:
«Die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe schliesst die Qualifikation als öffentli-cher Auftrag gemäss Art. 8 BöB/IVöB nicht aus. » |
Neuer Querverweis hinzugefügt:
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| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.3 Was soll beschafft werden? → Bauleistung (Bauhaupt- oder Baunebengewerbe), Lieferung, Dienstleistung? → Dienstleistungen | Beispiel ergänzt: «…, branchenspezifische Softwarepakete.» |
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.3 Was soll beschafft werden? → Bauleistung (Bauhaupt- oder Baunebengewerbe), Lieferung, Dienstleistung? → Hinweis für «gemischte» Aufträge | Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.3 Was soll beschafft werden? → Insbesondere zu den Ausnahmen bei Monopolen und Beschaffungen innerhalb der Staatssphäre → In-state-Geschäfte | Beispiel um Text ergänzt:
«[…], Verlegungstransporte durch einen ausschliesslich von der öffentlichen Hand kontrollierten Verein zugunsten der daran beteiligten öffentlichen Spitäler (Urteil des BGer 2C_701/2023 vom 24.7.2024). Es gibt jedoch eine Einschränkung: Die In-state-Ausnahme greift nicht, wenn die öffentliche Auftraggeberin, welche eine Leistung gegenüber einer anderen öffentlichen Auftraggeberin erbringen soll, diese Leistung gleichzeitig auch im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringt. Das wäre nicht mehr wettbewerbsneutral.» |
Negativbeispiel bearbeitet:
Vorher:
Nachher: | ||
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.3 Was soll beschafft werden? → Insbesondere zu den Ausnahmen bei Monopolen und Beschaffungen innerhalb der Staatssphäre → Quasi-In-house-Geschäfte | Absatz um Text ergänzt:
«[…] und es ist keine private Dritte an der Auftraggeberin beteiligt. Die Leistungser-bringerin muss rechtlich und faktisch bestimmend beeinflusst werden können. Die Kontrolle kann auch durch mehrere öffentliche Auftraggeberinnen wahrgenommen werden, z.B. über Mitglieder im gemeinsamen Führungsgremium.» |
«Tätigkeitserfordernis»: Beispiel angepasst und ergänzt:
Vorher:
Nachher: | ||
Neuer Querverweis hinzugefügt:
KBB-Merkblatt Inhouse-, Quasi-Inhouse- und Instate-Geschäfte | ||
| 01.05.2025 | Schritt 1: Grundfragen → 1.4 Wie hoch ist der geschätzte Auftragswert? → Wie ist der Auftragswert zu ermitteln? | Text angepasst: Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 3: Wahl und Ablauf des Beschaffungsverfahrens → 3.1 Welches Verfahren kommt zur Anwendung? → Liegt allenfalls ein Grund für eine ausnahmsweise freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 BöB/IVöB vor? → Tabelle 4: Ausnahmen, bei denen ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert im freihändigen Verfahren vergeben werden kann (Art. 21 Abs. 2 BöB/IVöB) → Bst. c: Technische oder künstlerische Besonderheiten oder Schutz geistigen Eigentums | Text angepasst:
Vorher:
Nachher: Beachten Sie: Wenn sie z.B. einheitliche IT-Lösungen für Ihre Organisationseinheiten beschaffen und sich dabei auf technische Kompatibilitätsgründe berufen wollen, setzt dies voraus, dass die früheren Leistungen gemäss dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beschafft worden sind.» |
| 01.05.2025 | Schritt 3: Wahl und Ablauf des Beschaffungsverfahrens → 3.1 Welches Verfahren kommt zur Anwendung? → Liegt allenfalls ein Grund für eine ausnahmsweise freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 BöB/IVöB vor? → Tabelle 4: Ausnahmen, bei denen ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert im freihändigen Verfahren vergeben werden kann (Art. 21 Abs. 2 BöB/IVöB) → Bst. d: Dringlichkeit | Ziffer 3 ergänzt:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 3: Wahl und Ablauf des Beschaffungsverfahrens → 3.4 Bauvorhaben im Staatsvertragsbereich als Spezialfall → Grundsatz | Absatz um Text ergänzt:
«[…] massgebend. Dabei ist entscheidend, ob der Bauauftrag als isoliertes eigenes Bauwerk oder Teil eines grösseren Bauvorhabens zu sehen ist (sog. Bauwerksregel).» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.2 Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien, Ablauf der Eignungsprüfung → Nachweis | Absatz um Text ergänzt:
«[…] anfordern. Beispiel für ein Qualitätsmanagementsystem bei umwelt-sensitiven Aufträgen ist ein Zertifikat nach ISO 14001.» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.2 Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien, Ablauf der Eignungsprüfung → Was sind mögliche Beispiele für Eignungskriterien? → Ökologische Eignungskriterien | Absatz um Text ergänzt:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.3 Leistungsbeschrieb und technische Spezifikationen, Ausgestaltung → Kann der Auftrag genau umschrieben werden oder sind nur die Eckdaten bekannt? → Zweiter Fall (funktionale Ausschreibung) | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Auch bei einer funktionalen Ausschreibung sind gewisse Mindestan-gaben (z.B. Hinweise über die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der involvierten Bedarfsstelle, sodass sich eine Anbieterin mit für sie hinreichender Sicherheit danach richten und ihre Stärken in ein An-gebot einfliessen lassen kann) erforderlich.» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.3 Leistungsbeschrieb und technische Spezifikationen, Ausgestaltung → Was ist bei der Formulierung von technischen Spezifikationen zu beachten? | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Es gilt der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung. Aber: Die Vergabestelle kann anstelle einer freihändigen Folgeauftragsvergabe, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, einen sog. Intrabrand-Wettbewerb bzw. eine Produktausschreibung durchführen, bei dem nur Anbieterinnen einer bestimmten Marke respektive eines bestimmten Produkts zugelassen sind.» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.3 Leistungsbeschrieb und technische Spezifikationen, Ausgestaltung → Weitere Hinweise zur Ausgestaltung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Subunternehmerinnen, Durchführung eines «Intrabrand-Wettbewerbs», wenn die entsprechenden Voraussetzungen analog einer Freihandvergabe erfüllt sind).» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.3 Leistungsbeschrieb und technische Spezifikationen, Ausgestaltung → Weitere Hinweise zur Ausgestaltung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → Optionen | Absatz um Text ergänzt
«[…] Optionen sind auch bei der Preisbewertung miteinzubeziehen. Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, den Optionspreis zusammen mit dem Gesamtpreis oder in einem separaten Unterkriterium zu bewerten.» |
Neuer Querverweis hinzugefügt:
5.4 Zuschlagskriterien, Gewichtung, Ablauf der Angebotsevaluation | ||
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.4 Zuschlagskriterien, Gewichtung, Ablauf der Angebotsevaluation → Preis und Qualitätskriterien, neue Vergabekultur | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Beachten Sie: Ohne konkrete Hinweise, dass die Angaben in einer Offerte nicht der Wahrheit entsprechen, darf sich die Vergabestelle auf diese Angaben verlassen. Es liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen, bei der Bewertung sozialer Zuschlagskriterien über das Abfragen von Selbstdeklarationen hinauszugehen. Letzteres empfiehlt sich umso mehr, je relevanter eine Teilleistung für den Gesamtauftrag ist und je mehr Risiken in der Lieferkette vorhanden sind. Auch bei komplexen Beschaffungen soll der Preis gemäss bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts jedoch im Umfang von mindestens 20 % Berücksichtigung finden.» |
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.4 Zuschlagskriterien, Gewichtung, Ablauf der Angebotsevaluation → Bekanntgabe des Ablaufs der Angebotsevaluation | Punkt 2 bearbeitet:
Vorher:
Nachher: |
Neuer Absatz hinzugefügt:
«In der Praxis der Kantone bestehen Unterschiede bei den Anforderungen an die (vorgängige) Bekanntgabe des Ablaufs der Angebotsevaluation. Ob ein gewähltes Modell zulässig ist, muss in der Vorbereitung einer Ausschreibung abgeklärt werden.» | ||
| 01.05.2025 | Schritt 5: Erstellung der Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen → 5.6 Veröffentlichung Fristen, Sprachen, Frage-/Antwortrunde → Fristen → Hinweise zum Fristenlauf | Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Hinweise zur Prüfung der Angebote → Wann muss ein Nachweis vorliegen? | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Wann muss ein Nachweis vorliegen? Die in der Ausschreibung verlangten Nachweise müssen in der Regel mit dem Angebot eingereicht werden. Als Vergabestelle können Sie den Nachweis auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erlauben. Zur Vermeidung von Missverständnissen definieren Sie den Zeitpunkt des Nachweises in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen. Beispiel für einen Nachweis nach Angebotseinreichung: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau befand es als zulässig, dass die Vergabestelle bei einem Bauauftrag die Berechnung der Erdbebensicherheit bzw. das Erbringen des entsprechenden Nachweises erst im Auftragsfall verlangte (vgl. Urteil des VGer AG WBE.2023.66 vom 10. August 2023).» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Hinweise zur Prüfung der Angebote → Was gilt bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten? | Neue Querverweise hinzugefügt:
KBOB/BKB, Faktenblatt Umgang mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten |
Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: | ||
Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: | ||
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Bewertung der Angebote gemäss Ausschreibung oder Ausschreibungsunterlagen | Absatz um Text ergänzt:
«[…] deren Gewichtung erfolgen. Bei einem stark gewichteten qualitativen Zuschlagskriterium müssen genügend Differenzierungsmöglichkeiten bestehen.» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Hinweise zur Prüfung der Angebote → Reduktion der Anzahl Angebote («Shortlisting») | Neue Absätze hinzugefügt:
«Schwachpunkte eines Angebots, welche sich erst nach erfolgtem Shortlisting zeigen, z.B. im Rahmen der Präsentation, sind bei der finalen Evaluation der Offerten zu berücksichtigen. Die Bewertung in den betroffenen Kriterien ist gegebenenfalls nach unten anzupassen. Ergibt sich im Rahmen der Präsentation, dass eine oder mehrere Offerten vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen, so dass die gemäss Ausschreibung vorgesehene Zahl an Offerten, die in die finale Auswertung einbezogen werden sollen, nicht erreicht werden kann, hat die Vergabestelle zu prüfen, die nächstbesten, bislang nicht zur Präsentation eingeladenen Anbieterinnen in der erforderlichen Zahl im Zweifelsfall nachzuziehen, nachträglich zur Präsentation einzuladen und ihre Offerten der finalen Bewertung zu unterziehen.» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Bereinigung der Angebote → Preisanpassungen | Absatz um Text ergänzt:
Vorher:
Nachher: |
Neuer Absatz hinzugefügt:
«Der Umstand, dass die Anbieterinnen bereits Einsicht in das Offertöffnungsprotokoll hatten, steht einer Bereinigung nach Art. 39 BöB/IVöB nicht per se entgegen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: Wenn die Anbieterinnen nur den Endpreis der anderen Angebote kennen, könnten sie daraus für eine Bereinigungsrunde keine Rückschlüsse ziehen, ob die anderen Anbieterinnen den Preis aufgrund der die Ausschreibungen präzisierenden Angaben anpassen würden und in welche Richtung. Die Anpassungen müssen im Einklang mit dem in der Erstofferte angelegten Preis-Leistungsverhältnis stehen.» | ||
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.2 Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlagserteilung → Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot → Fristenlauf | Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.3 Ausschluss und Abbruch → Was ist bei einem Ausschluss zu beachten? → Ausschlussgründe (exemplarisch): Art. 44 Abs. 1 BöB/IVöB → Nichtbezahlung von Steuern oder Sozialabgaben | Text ergänzt:
«Nichtbezahlen einer Steuerschuld rechtfertigt einen Ausschluss nur dann, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden ist.» |
Neue Querverweise hinzugefügt:
| ||
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.3 Ausschluss und Abbruch → Was ist bei einem Ausschluss zu beachten? → Ausschlussgründe (exemplarisch): Art. 44 Abs. 1 BöB/IVöB → Keine verlässliche oder vertrauenswürdige Vertragspartnerin, insbesondere aufgrund früherer mangelhafter Erfüllung öffentlicher Aufträge (Auffangtatbestand) | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Erforderlich ist, dass sich aus dem bisherigen (Fehl-)Verhalten eine konkrete und ernsthafte Gefahr für das Auftragsverhältnis ableiten lässt. […]» |
Neues Beispiel hinzugefügt:
«Beispiel: Eine Verletzung steuerrechtlicher Mitwirkungspflichten in Veranlagungsverfahren rechtfertigt keinen Ausschluss vom Vergabeverfahren.» | ||
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.3 Ausschluss und Abbruch → Abbruchgründe (exemplarische Aufzählung) → Lit. e: Anhaltspunkte auf unzulässige Wettbewerbsabrede | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Der Vollbeweis einer Absprache ist nicht nötig.» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.3 Ausschluss und Abbruch → Abbruchgründe (exemplarische Aufzählung) → Lit. f: Wesentliche Bedarfsänderung | Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.4 Rechtsmittelverfahren → In welcher Form werden Vergabeentscheide eröffnet? | Neuer Absatz hinzugefügt:
«Beachten Sie: Wird eine Anbieterin während des Vergabeverfahrens ausgeschlossen und ihrer dagegen erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung verwehrt, muss ihr die Zuschlagsverfügung individuell eröffnet werden (es sei denn, der Ausschluss wäre bereits rechtskräftig).» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.4 Rechtsmittelverfahren → Wer kann Beschwerde erheben und wer ist Verfahrenspartei? → Beschwerdelegitimation | Neue Absätze hinzugefügt:
«Beachten Sie: Zur Beschwerde gegen den Zuschlag ist auch eine bereits vom Vergabeverfahren ausgeschlossene Anbieterin befugt, wenn im Zuschlagszeitpunkt noch ein Beschwerdeverfahren gegen ihren Ausschluss hängig ist.» […] «Verbandsbeschwerden: Berufsverbände sind zur Verbandsbeschwerde gegen Zuschläge im freihändigen Verfahren nur berechtigt, wenn sie nachweisen, dass die Mehrheit oder zumindest ein grosser Teil ihrer Mitglieder sowohl in der Lage als auch bereit wäre, Angebote für die betreffenden Ausschreibungen abzugeben.» |
| 01.05.2025 | Schritt 6: Prüfung und Bewertung der Angebote, Zuschlag und Abschluss des Verfahrens → 6.4 Rechtsmittelverfahren → In welcher Form wird im Vergaberecht Rechtsschutz gewährleistet? | Neuer Listenpunkt hinzugefügt: «Schriftenwechsel im Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung: Vor dem Entscheid über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung findet in der Regel nur ein einfacher Schriftenwechsel statt (Art. 54 Abs. 2 BöB/IVöB). Ein zweiter Schriftenwechsel bildet die Ausnahme, namentlich, wenn die Vernehmlassung der Vergabestelle neue entscheidwesentliche Vorbringen enthält und das Beschleunigungsinteresse nicht überwiegt.» |
| 01.05.2025 | Wissenswertes → Vorlagen, Checklisten und Links → Kantone → Freiburg | Text bearbeitet:
Vorher:
Nachher: |
| 01.05.2025 | Wissenswertes → Glossar → Bietergemeinschaft | Absatz um Text ergänzt:
«[…] Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, das vertragstypische Leistungen erbringt, muss die dafür geforderten Eignungskriterien erfüllen.» |
| 01.05.2025 | Wissenswertes → Glossar → Beschaffung | Neuer Glossareintrag hinzugefügt: «Beschaffung Die Begriffe ‹Vergabe›, ‹Submission› und ‹Beschaffung› werden im Beschaffungsleitfaden TRIAS synonym verwendet.» |