Faktenblätter

Die Faktenblätter greifen neue Themen des Beschaffungsrechts auf oder bieten eine vertieftere Darstellung und sollen die Beschaffungsstellen beim Vollzug unterstützen.

Hinweis:
Die IVöB nennt jeweils nur die männliche Form (z.B. «Auftraggeber»), das BöB dagegen nur die weibliche Form (z.B. «Auftraggeberin»). Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone hat sich aus Gründen der Lesbarkeit zu dieser Lösung entschieden. Der Beschaffungsleitfaden TRIAS übernimmt diese Festlegungen analog zu den beiden Erlassen IVöB und BöB, mit der Farbgebung zur Kennzeichnung der Unterschiede wie im Leitfaden generell.

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Legende

Rot = Bundesebene
Blau = Kantone, Städte, Gemeinden
Orange = Staatsvertragsbereich

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Der Leitfaden für öffentliche Beschaffungen (TRIAS) richtet sich an öffentliche Beschaffungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weitere dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehende Auftraggeber in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Herausgeberin und Autorin ist die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Rechtsfähigkeit mit Sitz in Bern.

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